Informationen für Übernachtungsgäste in Wolfach
Kurtaxe & KONUS-Gästekarte
Besondere Leistungen für Ihren Urlaub im Schwarzwald!
Kurtaxe
Die Stadt Wolfach erhebt von ihren Gästen zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für den Bau und die Unterhaltung touristischer Einrichtungen und für die Durchführung touristischer Veranstaltungen eine Kurtaxe.
Die Kurtaxe beträgt derzeit je Person (ab 16 Jahren) und Aufenthaltstag 1,70 €.
Es gibt einige Befreiungs- und Ermäßigungsgründe: So sind unter anderem schwerbehinderte Personen (mind. 50 v. H.) und Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres von der Entrichtung befreit.
Alle Bestimmungen finden Sie in der aktuellen Kurtaxesatzung der Stadt Wolfach.
KONUS-Gästekarte
Als attraktive Gegenleistung für die Kurtaxe erhält jeder Gast bei der Anmeldung im Beherbergungsbetrieb die einzigartige KONUS-Gästekarte.
Diese ist ein Freifahrticket für die kostenlose Nutzung der Busse und Bahnen für beliebig viele Fahrten in der Ferienregion Schwarzwald!
Die KONUS-Gästekarte gilt im eingetragenen Zeitraum Ihres Aufenthaltes im Nahverkehr in allen Bussen und Bahnen der teilnehmenden Verkehrsverbünde als Fahrausweis in der 2. Klasse, sowie in den Straßenbahnen und Bussen der Städte Freiburg und Karlsruhe. Ausgeschlossen sind ICE-, IC- EC- und ECE-Verbindungen sowie Bergbahnen.
Fragen Sie am besten vor der Buchung bei Ihrem Gastgeber nach der KONUS-Gästekarte!
Neben dieser besonders umweltfreundlichen Gratis-Leistung erhalten Sie mit der KONUS-Gästekarte auch bei weiteren Attraktionen und Sehenswürdigkeiten tolle Ermäßigungen.
Diese Vorteile erhalten Sie in Wolfach mit der Vorlage Ihrer Gästekarte:
- freier Eintritt für das Museum im Schloss
- ermäßigte Spielgebühren auf dem Minigolfplatz Wolfach
Alle weiteren wichtigen Informationen rund um KONUS gibt es hier!
Gönnen Sie Ihrem AUto Urlaub
Attraktive Ausflugsziele sind bequem und kostenfrei mit der Gästekarte zu erreichen!
Finden Sie hier Ihre passenden Verbindungen.
Bitte beachten Sie, dass die Gästekarte in den teilnehmenden Verkehrsverbünden nur für den Nahverkehr gilt und achten Sie auf die Einhaltung aller KONUS-Nutzungsbestimmungen.